Anmeldung 2025

Teilnahmebedingungen

für die Ferienfreizeit 2025 auf der Insel Ameland

Bitte lesen Sie sich die Teilnahmebedingungen gründlich durch und bewahren Sie diese auf!

1. Teilnahmeberechtigt sind Kinder, die am 29.07.2025 das festgesetzte Alter (9 bis 13) erreicht und nicht überschritten haben.

2. Der Teilnahmebeitrag beläuft sich auf 425,- € für Einzelkinder, Geschwisterkinder bezahlen pro Kind je 410,- €. Bei Finanzierungsproblemen gibt es Zuschussmöglichkeiten des Teilnahmebeitrages. Wenden Sie sich in diesem Fall vorab an die Freizeitleitung.

3. In dem Teilnahmebeitrag ist ein Taschengeld von 25,- € enthalten, welches Ihrem Kind im Laufe der Freizeit ausgezahlt wird. Darüber hinaus sollte kein zusätzliches Taschengeld in Bar mitgegeben werden. Sollte Ihr Kind sich bspw. einen Ameland-Pullover (ca. 40,- €) kaufen wollen, überweisen Sie dieses als Taschengeld bitte zusätzlich vorab. Es wird Ihrem Kind dann bei der Fahrt nach Nes ausgezahlt.

4. Nach Erhalt der Anmeldebestätigung nach Anmeldeschluss (26.01.2025; per E-Mail) ist innerhalb von 14 Tagen eine Anzahlung von 80,- € auf das angegebene Konto zu leisten. Die Anmeldung wird erst mit Eingang der Anzahlung gültig. Der Restbetrag ist bis einen Monat vor Fahrtantritt (29.06.2025) unaufgefordert zu überweisen.

5. Bei Abmeldung nach dem 01.05.2025 wird der Anzahlungsbetrag einbehalten.

6. Wird bei Abmeldung einen Monat vor Abreise kein Ersatzteilnehmer gefunden, werden 75 % des Gesamtbetrages einbehalten.

7. Um einen geregelten Ablauf der Freizeit zu gewährleisten, ist den Anordnungen des Betreuerteams Folge zu leisten und die Hausordnung der Häuser einzuhalten. Wird von einem Kind die Freizeit nachhaltig gestört und/oder missachtet es im groben Maße die Anweisungen des Betreuerteams, kann eine sofortige  Heimreise zu Lasten des gesetzlichen Vertreters – einschließlich der Kosten für die Begleitperson – erfolgen. Vom Teilnahmebeitrag wird nichts zurückerstattet. Die Entscheidung trifft die Leitung der Maßnahme in Absprache mit dem Betreuerteam.

8. Für Beschädigungen, die ein Kind durch grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz oder durch Zuwiderhandlung gegenüber Anweisungen der Freizeitleitung oder des Betreuerteams verursacht, übernehmen die Personensorgeberechtigten / gesetzlichen Vertreter die Haftung.

9. Für abhanden gekommene oder beschädigte Gegenstände der Teilnehmenden wird nicht gehaftet.

10. Allen Kindern wird grundsätzlich Baden und Radfahren (Helmpflicht!) gestattet, wenn nicht ihr gesetzlicher Vertreter gegenüber der Freizeitleitung schriftlich ein Verbot ausgesprochen hat. Sollte kein Helm mitgegeben werden, wird ein Helm vor Ort geliehen. Die Kosten tragen die Personensorgeberechtigten / gesetzlichen Vertreter.

11. Weiterhin wird gestattet, dass die Kinder auch ohne Aufsicht in kleinen Gruppen (mind. drei Personen) das Ferienhaus bis zu 90 Min. verlassen dürfen, falls hier eine Zustimmung des zuständigen Betreuers vorliegt.

12. Vor dem Fahrtantritt ist das Leitungsteam über eventuelle Krankheiten, Gebrechen, Allergien und Verhaltensauffälligkeiten des Kindes in Kenntnis zu setzen. Dies gilt auch für Krankheiten, die erst kurz vor Fahrtantritt auftreten. Die Teilnahme erfolgt in solchen Fällen auf eigene Gefahr. Unabhängig davon kann Personen mit Krankheiten, die andere Kinder gefährden könnten, die Teilnahme nicht gestattet werden.

13. Die Mitnahme von smarten und elektrisch betriebenen Endgeräten (z. B. MP3-Player/iPod, Handys/Smartphones, Smartwatches, Spielekonsolen, Kameras etc.) ist nicht gestattet. Sollten Geräte entdeckt werden, werden diese unmittelbar eingezogen und am Ende der Freizeit den Eltern übergeben. Eine Haftung seitens des Teams ist ausgeschlossen.

14. Ein Besuch der Kinder während der Ferienfreizeit ist nicht möglich. Auch werden grundsätzlich keine Telefonate mit den Kindern zugelassen, sofern nicht ein begründeter Notfall vorliegt. Der Kontakt wird über die Freizeitleitung hergestellt. In besonderen Gründen werden wir den Kontakt herstellen.

15. Ich bin / Wir sind damit einverstanden, dass die Freizeitleitung einer unaufschiebbaren ärztlichen Maßnahme zustimmen darf, wenn ich / wir nicht zu erreichen bin / sind.

16. Ich bin damit einverstanden, dass mein Kind, wenn nötig, von der Freizeitleitung in einem KFZ mitgenommen werden kann.

17. Sollte infolge höherer Gewalt, bei Streiks, Ausfall von Verkehrsmitteln etc. die Durchführung der Maßnahme nicht möglich sein, so erstatten wir nur den Teil des Teilnehmerbetrages, der bis dahin noch nicht für Planung oder Durchführung der Maßnahme ausgegeben wurde oder noch ausgegeben werden muss. Weitere Ansprüche bleiben ausgeschlossen.

18. Das Akzeptieren / Zustimmen und wahrheitsgemäße Ausfüllen der nachfolgenden Formulare/Seiten ist Voraussetzung zur Teilnahme bzw. erfolgreichen Anmeldung an der Kinderfreizeit. Die Bestätigung der Bestandteile per Unterschrift erfolgt gebündelt auf der Abschlusserklärung, die Sie im Anschluss an die Anmeldung erhalten.

19. Salvatorische Klausel: Sollte ein Teil dieser Bedingungen unwirksam werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen und die Wirksamkeit des Vertragsabschlusses nicht berührt. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.

Geschlecht

verbindlich zur Ferienfreizeit der Kath. Pfarrgemeinde Rhens nach Ameland (Niederlande) vom 29.07. - 12.08.2025 an.

(Kofferabgabe bereits am 28.07.2025)