Anmeldung 2024

Teilnahmebedingungen

für die Ferienfreizeit 2024 auf der Insel Ameland

Bitte lesen Sie sich die Teilnahmebedingungen gründlich durch und bewahren Sie diese auf!

1. Teilnahmeberechtigt sind Kinder, die am 03.08.2024 das festgesetzte Alter (9 bis 13) erreicht und nicht überschritten haben.

2. Um einen geregelten Ablauf der Freizeit zu gewährleisten, ist den Anordnungen des Betreuerteams Folge zu leisten und die Hausordnung der Häuser einzuhalten. Wird von einem Kind die Freizeit nachhaltig gestört und/oder missachtet es im groben Maße
die Anweisungen des Betreuerteams, kann eine sofortige  Heimreise zu Lasten des gesetzlichen Vertreters – einschließlich der Kosten für die Begleitperson – erfolgen. Vom Teilnahmebeitrag wird nichts zurückerstattet. Die Entscheidung trifft die Leitung der Maßnahme in Absprache mit dem Betreuerteam.

3. Für Beschädigungen, die ein Kind durch grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz oder durch Zuwiderhandlung gegenüber Anweisungen der Freizeitleitung oder des Betreuerteams verursacht, übernehmen die Personensorgeberechtigten / gesetzlichen Vertreter die Haftung.

4. Für abhanden gekommene oder beschädigte Gegenstände der Teilnehmer wird nicht gehaftet.

5. Allen Kindern wird grundsätzlich Baden und Radfahren (Helmpflicht!) gestattet, wenn nicht ihr gesetzlicher Vertreter gegenüber der Freizeitleitung schriftlich ein Verbot ausgesprochen hat.

6. Weiterhin wird gestattet, dass die Kinder auch ohne Aufsicht in kleinen Gruppen (mind. drei Personen) das Ferienhaus bis zu 90 Min. verlassen dürfen, falls hier eine Zustimmung des zuständigen Betreuers vorliegt.

7. Vor dem Fahrtantritt ist das Leitungsteam über eventuelle Krankheiten, Gebrechen und Allergien des Kindes in Kenntnis zu setzen. Dies gilt auch für Krankheiten, die erst kurz vor Fahrtantritt auftreten. Die Teilnahme erfolgt in solchen Fällen auf eigene Gefahr. Unabhängig davon kann Personen mit Krankheiten, die andere Kinder gefährden könnten, die Teilnahme nicht gestattet werden.

8. Ich bin / Wir sind damit einverstanden, dass die Freizeitleitung einer unaufschiebbaren ärztlichen Maßnahme zustimmen darf, wenn ich / wir nicht zu erreichen bin / sind.

9. Ich bin damit einverstanden, dass mein Kind, wenn nötig, von der Freizeitleitung in einem KFZ mitgenommen werden kann.

10. Nach Erhalt der Anmeldebestätigung nach Anmeldeschluss (28.01.2024; per E-Mail) ist innerhalb von 14 Tagen eine Anzahlung von 80 € auf das angegebene Konto zu leisten. Die Anmeldung wird erst mit Eingang der Anzahlung gültig. Der Restbetrag ist bis einen Monat vor Fahrtantritt unaufgefordert zu überweisen.

11. Bei Abmeldung nach dem 01.05.2024 wird der Anzahlungsbetrag einbehalten.

12. Wird bei Abmeldung einen Monat vor Abreise kein Ersatzteilnehmer gefunden, werden 75 % des Gesamtbetrages einbehalten.

13. Sollte infolge höherer Gewalt, bei Streiks, Ausfall von Verkehrsmitteln etc. die Durchführung der Maßnahme nicht möglich sein, so erstatten wir nur den Teil des Teilnehmerbetrages, der bis dahin noch nicht für Planung oder Durchführung der Maßnahme ausgegeben wurde oder noch ausgegeben werden muss. Weitere Ansprüche bleiben ausgeschlossen.

14. Das Akzeptieren / Zustimmen und wahrheitsgemäße Ausfüllen der nachfolgenden Formulare/Seiten ist Voraussetzung zur Teilnahme bzw. erfolgreichen Anmeldung an der Kinderfreizeit. Die Bestätigung der Bestandteile per Unterschrift erfolgt gebündelt auf der Abschlusserklärung, die Sie im Anschluss an die Anmeldung erhalten.

verbindlich zur Ferienfreizeit der Kath. Pfarrgemeinde St. Lambertus Spay nach Ameland (Niederlande) vom 03.08. - 16.08.2024 an.

(Kofferabgabe bereits am 01.08.2024)